Gleichgesinnte

Für Betroffene




Auswirkungen für Betroffene



Am Anfang steht die Unsicherheit:"Was ist mit mir los?" Das Gefühl, anders zu sein als die anderen.

"Bin ich pervers?"
Es fehlen die Worte zur Erklärung der eigenen Situation!

Nur wenige nehmen ihre Gefühle von Anfang an ernst oder erkennen gar die Tatsache des Vorhandenseins der Identitätsstörung.

Falscher Körper für die vorhandene Seele.
Viele versuchen dieses Bewusstsein zu verdrängen oder zumindest vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Sie verziehen sich in ihr stilles Kämmerlein und leben dort, im Verborgenen ihre Sehnsüchte aus.
Andere wiederum versuchen ihre Probleme nach außen mit exzessivem Rollenverhalten zu bemänteln oder mit Alkohol und Drogen zu betäuben.

Einige (und das sind gar nicht so wenige) sehen als einzige Lösung die freiwillige Verabschiedung aus diesem, für sie unerträglichen Leben, vielleicht in der Hoffnung auf eine mögliche Wiedergeburt im richtigen Körper.

Nur wenige wissen schon im Kindesalter, dass sie sich in einem falschen Körper befinden. Der andere Teil beginnt irgendwann mit der Suche nach den Gründen für die Freude am Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts und damit auch nach mit der Suche nach der eigenen Identität. Es beginnt die Suche nach Informationen, nach Erklärung für diesen für viele unerträglichen Zustand. Bis die Erkenntnis kommt: "Ich bin einfach nur anders! Ich lebe in einem falschen Körper!"

Manchmal erschreckend, meistens jedoch erlösend und befreiend: "Ich bin transsexuell!"
Die Suche geht weiter. Suche nach Lösungsmöglichkeiten - Suche nach Hilfe: "Wie soll ich mein weiteres Leben gestalten?" - "Wo bekomme ich Hilfe?" - "Was muss ich tun, wenn ich mein weiteres Leben meinen Gefühlen entsprechend gestalten will?"
Wer Glück hat, bekommt von seinem Hausarzt bereits die entsprechenden Informationen, wird an fachkundige Ärzte und Psychologen überwiesen. Vielleicht kennt der Arzt sogar eine Selbsthilfegruppe, die den Betroffenen garantiert weiterhelfen kann.
Ist die Hilfe dann endlich gefunden, geht es darum, herauszufinden, welche Form, zu leben, denn nun die geeignete und richtige ist. Es ist manchmal ein langer Prozess, Klarheit über den eigenen Zustand zu gewinnen - und die Lösungen sehen auch immer wieder anders aus.
Entscheide ich mich schließlich für den Weg der Transformation, dann gilt es, die Hürden der Justiz und der Medizin zu überwinden. Juristisch bedeutet dies:
1. Die Namensänderung und/oder
2. Die Personenstandsänderung
Diese werden von dem zuständigen Amtsgericht geregelt.

Der Gesetzgeber hat bereits im September 1980 das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen erlassen, in dem die Vorgehensweise und die Voraussetzungen klar definiert sind.
Der komplette Gesetzestext des Transsexuellen-Gesetzes (TSG) ist über die SHG kostenlos erhältlich.
Wie schon erwähnt, stellt der Gesetzgeber mit diesem TSG bestimmte Forderungen an die Betroffenen, die das Eingreifen der Psychologie/Psychiatrie und der Medizin unerlässlich macht.
Zunächst richteten sich die behandelnden und begutachtenden Institutionen nach den in Amerika entwickelten "Standards of Care" zur Gleichbehandlung aller Betroffenen. Aber man stellte fest, dass sich diese "Standards" nicht ohne Weiteres auf die deutschen Verhältnisse übertragen liessen und so hat sich ein 12-köpfiges Gremium aus erfahrenen Sexualwissenschaftlern und Medizinern zusammengeschlossen und die "Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" entwickelt, die in der Fachzeitschrift "Psycho" Ausgabe 24/1998 veröffentlicht wurden.

Der komplette Text der Standards ist über die SHG kostenlos erhältlich.

Nach diesen "Standards" haben sich die Betroffenen einer streng gefassten Diagnostik, angefangen bei der biografischen Anamnese, über körperliche Untersuchungen, bis hin zur ausgefeilten Differentialdiagnostik und einem bestimmten Zeitablauf zu unterwerfen.

Zur Diagnose der Transsexualität müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Zur Feststellung dieser Diagnose hat sich der/die Betroffene neben körperlicher Untersuchung oft zunächst recht peinlichen Befragungen zu stellen, in denen des weiteren


abgeklärt werden. Die Differentialdiagnose soll dann abklären, ob


vorliegen.


Diese Prozedur (auch bei zwei unabhängigen Gutachtern für die gerichtliche Vornamensänderung erforderlich) sollte während des sogenannten Alltagstestjahres erfolgen, in dem der/die Betroffene von einem Psychotherapeuten therapeutisch begleitet wird.
Ein Jahr, in dem der/die Betroffene bereits offen in der Rolle des Wunschgeschlechtes leben muß, um zu testen, ob er/sie überhaupt in der Lage ist den Anforderungen der neuen Geschlechtsrolle gerecht werden zu können.

Erst daran soll sich eine Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen anschließen, die im Regelfall nach 6 Monaten (die dauerhafte Verträglichkeit der Hormone muß getestet werden, da eine lebenslange Einnahme postoperativ erforderlich ist.) eine geschlechtsangleichende Operation ermöglichen. Bei gesicherter Diagnose durch den begleitenden Psychologen und entsprechender Indikationsstellung durch den behandelnden Facharzt kann unter Umständen auch schon vorher mit der Hormonbehandlung begonnen werden. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen bereits nach 6-monatiger Einnahme von gegengeschlechtlichen Hormonen irreversible Veränderungen am Körper eintreten, bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen bereits mit der ersten Spritze.
Durch die Behandlung mit Testosteron bei transsexuellen Männern wird deren Körper relativ rasch äußerlich dem Wunschgeschlecht "Mann" angepasst. Die Stimme wird tiefer, es entwickeln sich Bartwuchs und Körperbehaarung und die Körperfettverteilung ändert sich individuell verschieden ein wenig. Weitere Angleichungen müssen jedoch operativ vorgenommen werden. Durch die Behandlung mit Estrogenen und ggfls. Antiandrogenen verändert sich ebenfalls der Körper der transsexuellen Frau. Es entwickeln sich weibliche Brüste (Gynäkomastie) und die Körperfettverteilung verändert sich ebenfalls individuell verschieden ein wenig.
Die Stimme wird jedoch nicht oder nur unwesentlich höher, der Bartwuchs geht weiter und bereits lichtes, oder fehlendes Haupthaar regeneriert sich nicht. Hier hat sich die transsexuelle Frau entsprechenden Behandlungen zu unterziehen, die teilweise recht unangenehm, bis schmerzhaft sind.
Die Stimme kann durch Training mit einem Logopäden angehoben werden oder durch operativen Eingriff, der jedoch keine Garantie für eine wirklich weibliche Stimme ist. Der Bart muß durch Epilation entfernt werden. Dies geschieht entweder mit der herkömmlichen, relativ schmerzhaften Nadelmethode, oder mittels moderner Lasertechnik. Eventuell fehlendes Haupthaar kann durch eine Perücke, ein Haarteil oder durch operative Haarverpflanzung ersetzt oder ergänzt werden.

Die eigentliche geschlechtsangleichende Operation ist bei einer transsexuellen Frau unvergleichlich einfacher als bei einem transsexuellen Mann, der sich regelmäßig mehreren Operationen unterziehen muß, wobei die geschlechtlich rückführende Operation bei einer transsexuellen Frau in durchschnittlich rund fünf Stunden durchgeführt ist und später je nach OP-methode meist nur noch einer relativ kleinen Nachoperation bedarf.


Es ist kaum anzunehmen, dass sich jemand aus reiner Neulust oder gar Jux und Dollerei oder Neugier einer solchen Prozedur unterzieht. Viele, die letztlich diesen Weg abgeschlossen haben, sind danach in der Lage, ein glückliches Leben im "neuen" Geschlecht zu führen.


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